CertiAcademyHPP Prüfungsvorbereitung

Datenlage · Nichtbestehen · Einordnung

HPP-Durchfallquote 2026: Was die verfügbaren Zahlen wirklich aussagen

Zur HPP-Prüfung werden häufig hohe Durchfallquoten genannt. Eine seriöse bundesweite Prozentzahl lässt sich aus den öffentlich verfügbaren amtlichen Daten jedoch nicht berechnen. Dieser Beitrag zeigt, was belegt ist, wo die Daten enden und wie Sie Zahlen zur Prüfung richtig einordnen.

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Es gibt keine belastbare amtliche HPP-Bundesquote

Gesundheitsämter veröffentlichen ihre Ergebnisse nicht in einer einheitlichen, zentralen Statistik. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte empirische Gutachten konnte für den Untersuchungszeitraum insbesondere nicht auf vollständige Zahlen zu nicht bestandenen und trotz Anmeldung nicht angetretenen Personen zugreifen.

Eine konkrete Bundesquote wäre ohne definierte Grundgesamtheit, einheitlichen Zeitraum und vollständige Daten nicht nachvollziehbar. Regional veröffentlichte Ergebnisse dürfen deshalb nur mit Ort, Termin und Erhebungsmethode eingeordnet werden.

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Was das BMG-Gutachten kann – und was nicht

Das Gutachten verbessert die Datenlage zum Heilpraktikerwesen durch Befragungen, Interviews und Recherchen. Bei vielen Auswertungen zur sektoralen Erlaubnis Psychotherapie wurden jedoch Personen befragt, die ihre Erlaubnis bereits erhalten hatten. Wer endgültig nicht bestanden hat, ist in dieser Gruppe naturgemäß nicht abgebildet.

Auch Angaben zur Zahl benötigter Prüfungsversuche bei bereits erfolgreichen Personen ergeben keine Durchfallquote aller Angetretenen. Sie beantworten eine andere Frage und dürfen nicht in eine bundesweite Erfolgs- oder Misserfolgsrate umgedeutet werden.

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Diese Prüfungseckdaten sind dagegen belastbar

Diese Angaben beschreiben den Prüfungsrahmen. Sie sagen noch nichts darüber aus, wie viele Personen an einem bestimmten Ort und Termin bestehen.

  • Der schriftliche Teil umfasst bei den geprüften Behörden 28 Antwort-Auswahl-Aufgaben.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt 60 Minuten.
  • Bestanden ist der schriftliche Teil mit mindestens 75 Prozent, also 21 richtigen Antworten.
  • Der mündlich-praktische Teil folgt erst nach bestandenem schriftlichem Teil.
  • Berlin-Lichtenberg und Hamburg weisen darauf hin, dass nach einem nicht bestandenen Teil bei erneuter Antragstellung beide Teile erneut zu absolvieren sind.
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Fünf Fragen, mit denen Sie jede Prozentangabe prüfen sollten

  • Wer hat die Zahl veröffentlicht: Behörde, Verband, Schule oder ein nicht genannter Dritter?
  • Bezieht sie sich auf HPP, allgemeine Heilpraktiker oder beide Gruppen zusammen?
  • Welches Gesundheitsamt und welcher Prüfungstermin wurden ausgewertet?
  • Sind Nichtantritte enthalten, und werden schriftlicher sowie mündlicher Teil getrennt ausgewiesen?
  • Bezieht sich die Zahl auf Personen oder auf Prüfungsversuche, sodass Wiederholungen mehrfach zählen können?
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Ihre persönliche Vorbereitung lässt sich genauer messen als eine Bundesquote

Für Ihre Entscheidung ist eine unklare Gesamtquote weniger hilfreich als der eigene Leistungsstand. Aussagekräftig sind mehrere vollständige Simulationen mit 28 Aufgaben in 60 Minuten, eine Fehleranalyse nach Ursachen und die Fähigkeit, neue mündliche Fälle strukturiert zu bearbeiten.

Ein einzelnes bestandenes Quiz ist noch keine Prüfungssicherheit. Stabil wird die Leistung erst, wenn Sie die Bestehensgrenze wiederholt erreichen, falsche Alternativen fachlich begründen und in Fallfragen Gefahren, Differentialdiagnosen und Behandlungsgrenzen früh erkennen.

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Warum ein Fehlversuch auch ohne dramatische Quote ernst zu nehmen ist

Ein nicht bestandener Teil verhindert zunächst die Erlaubniserteilung. Je nach Behörde entstehen erneut Gebühren, Unterlagen und Vorbereitungszeit. Außerdem garantiert der nächste März- oder Oktobertermin noch keinen freien Platz.

Die wirtschaftlichen Folgen hängen von Ihrer persönlichen Planung ab und sind keine pauschale Einkommensprognose. Wer eine selbstständige heilkundliche Tätigkeit beginnen wollte, muss jedoch berücksichtigen, dass dieser Start ohne Erlaubnis verschoben wird.

Quellen

Amtliche Quellen und Aktualität

Die Angaben wurden am 27. August 2026 geprüft. Verbindlich bleiben immer die aktuellen Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.

  1. Bundesministerium für Gesundheit: Empirisches Gutachten zum HeilpraktikerwesenAmtliche Einordnung der derzeit lückenhaften und wenig standardisierten bundesweiten Datenlage.
  2. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt: Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu 28 Aufgaben, 60 Minuten, Bestehensgrenze und mündlicher Überprüfung.
  3. Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde: Hinweise zur Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – PsychotherapieAmtliches Merkblatt, Stand März 2026, zu Ablauf, Dauer, Bestehensgrenze und Prüfungsinhalten.
  4. Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärternBundesweite Grundlage für die Gefahrenabwehr und die inhaltliche Ausrichtung der Kenntnisüberprüfung.
  5. Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der HeilkundeBundesrechtliche Grundlage der Überprüfung.