Keine vorgeschriebene Ausbildung – aber eine behördliche Gefahrenabwehrprüfung
Das Heilpraktikerrecht schreibt für die sektorale Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie keinen bestimmten Vorbereitungskurs und keine staatlich geregelte HPP-Ausbildung vor. Die Erlaubnis wird dennoch nicht allein aufgrund eines Lehrgangsnachweises erteilt: In der Regel müssen die formalen Voraussetzungen erfüllt und die schriftliche sowie die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung bestanden werden.
Ziel der Überprüfung ist nicht die Anerkennung einer Therapieausbildung. Die Behörde beurteilt, ob von der beabsichtigten heilkundlichen Tätigkeit eine Gefahr für Patientinnen, Patienten oder die Bevölkerung zu erwarten ist.
Diese persönlichen Voraussetzungen gelten
Die geprüften amtlichen Quellen aus Berlin, München und Düsseldorf nennen übereinstimmend die Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine niedrigere Altersgrenze ist dort nicht vorgesehen.
- Mindestalter: Für die Erlaubniserteilung muss das 25. Lebensjahr vollendet sein.
- Schulbildung: Erforderlich ist mindestens ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger beziehungsweise höherwertiger Abschluss.
- Berufliche Zuverlässigkeit: Die Behörde prüft, ob Tatsachen gegen eine ordnungsgemäße Ausübung der Heilkunde sprechen.
- Gesundheitliche Eignung: Sie muss durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden.
- Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie müssen eine sichere Kommunikation in Prüfung und Berufsausübung ermöglichen.
- Kenntnisse und Fähigkeiten: Die Überprüfung muss ergeben, dass von der Tätigkeit keine Gefahr ausgeht.
Welche Unterlagen typischerweise verlangt werden
Der genaue Umfang richtet sich nach der zuständigen Behörde. Häufig verlangt werden ein Antragsformular, ein gültiges Ausweisdokument, ein tabellarischer Lebenslauf, der Nachweis des Schulabschlusses, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein ärztliches Zeugnis.
Alter und Form der Nachweise unterscheiden sich. München verlangt beispielsweise, dass ärztliches Zeugnis und Führungszeugnis bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sind. Hamburg arbeitet mit einem digitalen Antrag und nennt eigene Upload-Anforderungen. Reichen Sie deshalb nicht vorsorglich Unterlagen nach einer fremden Behördenliste ein.
- Aktuelle Antragsseite der zuständigen Behörde öffnen.
- Gültigkeitsfristen von Attest und Führungszeugnis prüfen.
- Beglaubigung und Übersetzung nur in der verlangten Form beauftragen.
- Unterlagen vollständig innerhalb des veröffentlichten Anmeldezeitraums einreichen.
Zuständig ist nicht automatisch das nächstgelegene Gesundheitsamt
Die Zuständigkeit hängt regelmäßig vom Hauptwohnsitz oder von einer konkret beabsichtigten beruflichen Tätigkeit ab. München prüft nur Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt oder mit nachgewiesener erstmaliger Tätigkeit im Stadtgebiet. Düsseldorf nennt ebenfalls Wohnsitz oder eine hinreichend konkrete Niederlassungsabsicht als mögliche Grundlage.
Auch innerhalb eines Bundeslandes kann die Durchführung gebündelt sein. In Berlin teilen sich Lichtenberg und Tempelhof-Schöneberg die Zuständigkeit nach Wohnbezirk. In Niedersachsen arbeitet ein Gutachterausschuss beim Landesamt; in Sachsen führt das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz die Kenntnisüberprüfung zentral für den Freistaat durch.
Prüfungstermine und Anmeldefristen sind zwei verschiedene Dinge
Viele beteiligte Behörden führen den schriftlichen Teil am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober durch. Für 2026 ist der Herbsttermin der 14. Oktober; der nächste Frühjahrstermin ist der 17. März 2027.
Daraus folgt noch keine Anmeldemöglichkeit. München nennt für März den Zeitraum 1. Juli bis 15. Dezember des Vorjahres und für Oktober den Zeitraum 1. Januar bis 15. Juni. Hamburg veröffentlicht vergleichbare Halbjahreszeiträume. Maßgeblich bleibt immer die aktuelle Frist Ihrer Behörde.
Eine bundesweite Einheitsgebühr gibt es nicht
Gebühren unterscheiden sich erheblich und können aus Antragsbearbeitung, schriftlicher und mündlicher Überprüfung, Beisitzenden, Räumen, Fragenmaterial sowie Erlaubnis- oder Ablehnungsbescheid bestehen. Berlin-Lichtenberg nennt derzeit eine Gesamtgebühr von 400 Euro. Düsseldorf weist ungefähr 490 Euro nach Prüfungsabschluss aus. München veröffentlicht mehrere Einzelpositionen und nennt nach einem nicht bestandenen schriftlichen Teil derzeit eine Zahlungsaufforderung von etwa 600 Euro.
Diese Beispiele sind keine Preisliste für Deutschland. Hinzu kommen je nach persönlicher Situation Ausgaben für Führungszeugnis, ärztliches Zeugnis, Beglaubigungen, Übersetzungen, Anfahrt oder Übernachtung.
Freier Prüfungstermin, Einladung und Wartezeit
Eine pauschale Wartezeit von sechs bis 18 Monaten lässt sich nicht für Deutschland belegen. Kapazitäten unterscheiden sich deutlich. Berlin-Lichtenberg nennt aktuell für die auf Psychotherapie beschränkte Überprüfung erst den 13. Oktober 2027 als nächsten freien Termin. München weist auf eine begrenzte Teilnehmerzahl hin.
Nach vollständiger Antragstellung prüft die Behörde zunächst die formalen Voraussetzungen. Erst danach folgen Einladung und schriftliche Überprüfung. Wer besteht, erhält einen gesonderten mündlichen Termin. München terminiert diesen frühestens drei Wochen nach dem schriftlichen Teil; Hamburg verlangt den Abschluss des mündlich-praktischen Teils innerhalb eines Jahres.
- Zuständigkeit und nächsten tatsächlich freien Platz erfragen.
- Anmeldefrist rückwärts in den persönlichen Lernplan eintragen.
- Gebühren und Unterlagen anhand der Originalseite der Behörde prüfen.
- Schriftliche Prüfung mit 28 Aufgaben in 60 Minuten trainieren.
- Mündliches Falltraining nicht bis zum schriftlichen Ergebnis aufschieben.
Amtliche Quellen und Aktualität
Die Angaben wurden am 27. August 2026 geprüft. Verbindlich bleiben immer die aktuellen Vorgaben des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes.
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der HeilkundeBundesrechtliche Grundlage der Überprüfung.
- Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärternBundesweite Grundlage für die Gefahrenabwehr und die inhaltliche Ausrichtung der Kenntnisüberprüfung.
- Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt: Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – beschränkt auf das Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu 28 Aufgaben, 60 Minuten, Bestehensgrenze und mündlicher Überprüfung.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde: Hinweise zur Kenntnisüberprüfung nach dem Heilpraktikergesetz – PsychotherapieAmtliches Merkblatt, Stand März 2026, zu Ablauf, Dauer, Bestehensgrenze und Prüfungsinhalten.
- Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat: Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der PsychotherapieAmtliche Angaben zu Gebühren, Anmeldefristen, Wiederholung und erneuter Antragstellung.
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Gesundheitsamt: Heilpraktikererlaubnis – eingeschränkt auf den Bereich PsychotherapieAmtliche Angaben zu Voraussetzungen, Unterlagen, Prüfungsdauer, Kommission und Gebühren.
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Hinweise zur Überprüfung nach dem HeilpraktikergesetzLandesrechtliche Hinweise zum Gutachterausschuss sowie zur schriftlichen und mündlich-praktischen Überprüfung Psychotherapie.
- REVOSax – Landesrecht Sachsen: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Durchführung des HeilpraktikerrechtsAmtliche Vorgaben zur zentralen Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Görlitz, zur Dauer, möglichen Gruppenform und zum Prüfungsinhalt.